01.07.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Intensive Beratung und Erörterung nach Nr. 17 EBM - wann berechnungsfähig?
| Bei kaum einer Gebührenziffer gehen die Auffassungen über den Inhalt der Leistungslegende so weit auseinander wie bei der Nr. 17 EBM: Der ein oder andere Arzt sieht die Voraussetzungen für die Abrechnung der Nr. 17 bereits bei einem gebrochenen großen Zeh als erfüllt an, andere wiederum setzen diese Ziffer erst an, wenn ein maligner Hirntumor oder ähnliches vorliegt. Dass unter Umständen beide Ärzte damit falsch liegen können, macht eine sorgfältige Textanalyse der Leistungslegende deutlich. |
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