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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ist eine Berechnung weiterer Leistungen neben der Nr. 154 EBM möglich?

    | Frage: „Nachdem zum 1. Oktober 2002 die Beratung zur präventiven Koloskopie mit der Nr. 154 in den EBM aufgenommen wurde, klären wir die Patienten ab dem vollendeten 55. Lebensjahr (55. Geburtstag)über die Modalitäten der neuen Vorsorgeuntersuchung auf und motivieren sie, diese in Anspruch zu nehmen. Zur Durchführung überweisen wir an Gastroenterologen. Da es sich bei der Leistung nach Nr. 154 um eine Beratung handelt, ist uns nicht ganz klar, ob diese Beratungsleistung auch neben anderen Beratungsleistungen berechnungsfähig ist. Nach den Allgemeinen Bestimmungen des EBM sind verschiedene Beratungen nicht nebeneinander berechnungsfähig. Im Kollegenkreis wurde erwähnt, dass einige Kommentierungen deswegen die Berechnung weiterer Beratungen neben der Nr. 154 ausschließen. Können Sie die Sachlage klären?“ |