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  • 01.01.2005 | Kassenabrechnung

    Katheterwechsel ab dem 1. April 2005 wieder Kassenleistung

    Hausärzte müssen häufig auch transurethrale Dauerkatheter bei Pflegepatienten auswechseln. Sehr zum Leidwesen der betroffenen Ärzte konnte das Wechseln von transurethralen Dauerkathetern nach dem alten EBM nicht gesondert berechnet werden – diese Tätigkeit war mit der Berechnung der Ordinationsgebühr Nr. 1 abgegolten.  

     

    Dies wird sich mit Einführung des neuen EBM ab dem 1. April 2005 ändern: Das Wechseln eines transurethralen Dauerkatheters wurde neu unter der Nr. 02323 in den EBM aufgenommen und mit 185 Punkten bewertet. Damit wurde endlich wieder eine adäquate Leistungsposition für das Legen und/oder Wechseln eines transurethralen Dauerkatheters in den EBM aufgenommen.  

     

    Tipp: Hausärzte sollten bereits jetzt bei den Patienten, bei denen sie regelmäßig transurethrale Dauerkatheter legen bzw. wechseln, eine Kennzeichnung in der Patientenkarte vornehmen, damit diese Leistung ab dem 1. April 2005 auch tatsächlich abgerechnet wird. Erfahrungsgemäß werden nämlich neu berechnungsfähige Leistungspositionen, die vorher Bestandteil von Quartalspauschalen waren – hier der Ordinationsgebühr Nr. 1 –, leicht vergessen, da die entsprechend ausgeführten Leistungen über Jahre nicht berechnet werden konnten.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 6 | ID 84337