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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Klarstellungen zur OTC-Ausnahmeliste durch KBV-Rundschreiben

    | Seit dem 1. April 2004 gilt die "Ausnahmeliste" des Gemeinsamen Bundesausschusses, in der die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aufgeführt sind, die bei bestimmten Indikationen weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können (so genannte OTC-Ausnahmeliste). Nach der Veröffentlichung ist es zu teils kontroversen Auslegungen dieser Liste gekommen. Daher sah sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nunmehr veranlasst, mit einem Rundschreiben vom 5. Juli 2004 an die KVen für Klarstellung zu sorgen. Außerdem wurden mit dem Rundschreiben Änderungen zur Ausnahmeliste durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bekannt gegeben. |