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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Laborreform: Ausnahmekennziffern für Hausärzte besonders wichtig!

    | Allen Unkenrufen zum Trotz ist die Laborreform zum 1. Juli 1999 in Kraft getreten. Für Hausärzte, die in der Regel lediglich Laborleistungen aus den Abschnitten O I. und O II. selbst erbringen, ändert sich bei den abzurechnenden Positionen fast nichts. In Heft Nr. 5/99 hatten wir zusammengestellt, welche Änderungen bei der Abrechnung von Leistungen aus den Abschnitten O I. und O II. zu beachten sind, einschließlich der Änderungen bei den Kennziffern. Dazu nachfolgend noch einige Ergänzungen. |