01.09.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Neue EBM-Position für Schwerpunkt „Diabetes“
| Der Bewertungsausschuss hat für Praxen, die schwerpunktmäßig Diabetiker behandeln, mit Wirkung zum 1. Oktober 2002 für die oft aufwendige Abtragung von Nekrosen beim diabetischen Fuß eine neue Leistungsposition in den EBM aufgenommen. Für das Abtragen von Nekrosen gibt es im EBM zwar bereits eine Leistungsposition im Gebührenordnungsabschnitt N III (Nr. 2213). Weil aber diese Position dem fachärztlichen Versorgungsbereich zugeordnet ist, können Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs diese nicht abrechnen. Deswegen hat der Bewertungsausschuss die neue Leistungsposition mit der Nr. 2018 aufgenommen. Sie ist sowohl für Ärzte des hausärztlichen als auch für Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs berechnungsfähig. Die Leistungslegende lautet: |
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