Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2007 | Kassenabrechnung

    Ordinationskomplex bei Gemeinschaftspraxen nicht immer nach Nrn. 80110 bis 80112

    Frage: „In der Ausgabe 2/2007 wurden bei den häufigsten und umsatzstärksten Gebührenpositionen der Hausärzte die Ordinationskomplexe in Gemeinschaftspraxen mit den Ziffern 80110 bis 80112 angegeben. Unsere aus zwei Hausärzten bestehende Gemeinschaftspraxis rechnet jedoch die Ordinationskomplexe mit den Nrn. 03110 bis 03112 ab. Was unterscheidet die Nrn. 80110 bis 80112 von den Nrn. 03110 bis 03112? Entstehen uns Nachteile, wenn wir in der Abrechnung die Nrn. 03110 bis 03112 ansetzen?“  

     

    Anwort: In den Abrechnungs-Richtlinien der KBV ist vorgesehen, dass die Ordinationskomplexe von Gemeinschaftspraxen unter den Nrn. 80110 bis 80112 abgerechnet werden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um fachgleiche oder fachverschiedene Gemeinschaftspraxen handelt. Diese Gebührenpositionen wurden von der KBV vergeben, um den Aufschlag von mindestens 60 Punkten auf den Ordinationskomplex bei Gemeinschaftspraxen und die praxisindividuelle Bewertung des Ordinationskomplexes bei fachverschiedenen Gemeinschaftspraxen EDV-technisch besser verarbeiten zu können. Bei den Punktzahlen im EBM für die fachgruppenbezogenen Ordinationskomplexe ist bekanntlich der Zuschlag für Gemeinschaftspraxen nicht berücksichtigt.  

     

    Jedoch haben nicht alle KVen diese Abrechnungsanweisung übernommen. Einige wenige KVen setzen für die Ordinationskomplexe zumindest bei fachgleichen Gemeinschaftspraxen die Ordinationskomplexe aus dem Fachgruppenkapitel an, in Ihrem Fall die Nrn. 03110 bis 03112. Letztendlich spielt es jedoch keine Rolle, ob bei Gemeinschaftspraxen die Ordinationskomplexe mit den Nrn. 80110 bis 80112 oder wie bei Ihnen mit den Nrn. 03110 bis 03112 abgerechnet werden. Wichtig ist allein, ob für Gemeinschaftspraxen der Zuschlag von mindestens 60 Punkten auf den Ordinationskomplex gewährt wird. Ob dies der Fall ist oder nicht, können Sie in Ihren Abrechnungsunterlagen nachprüfen.