01.01.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Probleme mit dem Sprechstundenbedarf ab Januar 2004?
| Frage: "Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nicht verordnungspflichtige Arzneimittel nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden (§ 34 SGB V). Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung unserer KV enthält aber eine ganze Reihe nicht-verschreibungspflichtige Mittel, so unter anderem Abführmittel vor diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen, Verbandmittel, Blutteststreifen usw. Müssen wir nun befürchten, dass wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Mittel erstatten müssen, wenn wir diese weiterhin über Sprechstundenbedarf beziehen?" |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig