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  • 05.08.2009 | Kassenabrechnung

    Qualitätssicherungsvereinbarung zur
    Behandlung von HIV-/Aids-Patienten

    In Nr. 7/2009 von „Abrechnung aktuell“ hatten wir über die zum 1. Juli 2009 neu in den EBM aufgenommenen Leistungen zur Behandlung von HIV-/Aids-Patienten in Abschnitt 30.10 (Nrn. 30920, 30922 und 30924) berichtet. Inzwischen haben sich KBV und Krankenkassen auch über die Inhalte der begleitenden Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verständigt, die ebenfalls zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Eine Genehmigung nach dieser Qualitätssicherungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Abrechnung dieser neuen Leistungspositionen.  

    Genehmigungsvoraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung sind praktische Erfahrungen in der Betreuung von HIV-infizierten bzw. an Aids erkrankten Patienten durch vorherige Tätigkeit in Schwerpunktpraxen oder stationären Einrichtungen, nachzuweisen durch Betreuungszahlen (mindestens 25 HIV/Aids-Patienten) und theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids (40 Fortbildungspunkte). Ferner wird ein regelmäßiger Besuch von Fortbildungen zu aktuellen Themen im Zusammenhang mit HIV/Aids gefordert. Darüber hinaus wird eine Mindestzahl von 25 betreuten HIV/Aids-Patienten je Quartal zur Auflage gemacht. Ausgenommen davon sind Kinderärzte.  

    Übergangsregelung

    Für Ärzte, die vor dem 1. Juli 2009 HIV-/Aids-Patienten behandelt haben, gibt es eine spezielle Übergangsregelung: Der Nachweis der fachlichen Befähigung gilt als erbracht, wenn der Arzt als behandlungsführender Arzt  

    • einen Antrag auf Genehmigung bis zum 31. Dezember 2009 stellt,
    • mindestens für die Dauer eines Jahres innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragsstellung an einem regionalen HIV/Aids-Strukturvertrag teilgenommen hat und
    • theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids durch Erlangung von 20 Fortbildungspunkten innerhalb von zwei Jahren vor Antragsstellung nachgewiesen hat. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.

    Dokumentation

    In der Vereinbarung sind weiter einheitliche Dokumentationsstandards vorgegeben, die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt sind. Diese quartalsweise zu erstellende Dokumentation enthält unter anderem  

     

    • die aktuellen Laborparameter,
    • HIV-assoziierte bzw. Aids-definierende Erkrankungen,
    • Koinfektionen,
    • veranlasste oder selbst durchgeführte Prophylaxe- und Screening-Maßnahmen sowie die
    • ggf. verordneten antiretroviralen Kombinationstherapien.