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  • 03.07.2008 | Kassenabrechnung

    Schutzimpfungen: Neue bundeseinheitliche Abrechnungsziffern ab dem 1. Juli 2008

    Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurde der Umfang der von den Krankenkassen zu übernehmenden Schutzimpfungen bundeseinheitlich geregelt. In seiner am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Schutzimpfungs-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, welche Impfungen unter welchen Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden können (vgl. „Abrechnung aktuell“ Nr. 9/2007).  

     

    In Anlage 2 zur Schutzimpfungs-Richtlinie hat der G-BA zu den verschiedenen Impfungen Dokumentationsnummern festgelegt. Diese Nummern ersetzen ab dem 1. Juli 2008 die bisherigen regional vereinbarten Abrechnungsziffern für die in der Richtlinie genannten Schutzimpfungen. Je nachdem, ob es sich um die ersten Dosen, die letzte Dosis eines Impfzyklus oder eine Auffrischungsimpfung handelt, werden die Ziffern mit einem A, B oder R am Ende versehen. Die neuen Dokumentationsnummern finden Sie auf den letzten Seiten der Richtlinie. Diese können Sie im Online-Service unter „Gesetze/Richtlinien/Verordnungen“ abrufen.  

     

    Hinweis: Viele KVen haben über die in der Richtlinie genannten Impfungen hinaus weitere Schutzimpfungen, insbesondere Reiseimpfungen, mit den Krankenkassen vereinbart. Diese dürften sich nach unserer Einschätzung nicht ändern. Achten Sie dennoch auf die Informationen Ihrer KV.