01.12.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Sind die Versandpauschalen nur bei Arztbriefen berechnungsfähig?
| Frage: „Immer wieder kommt es vor, dass Patienten uns telefonisch bitten, ihnen Befunde zuzuschicken, damit sie diese zur weiteren Behandlung zu anderen Ärzten mitnehmen und dort vorlegen können. Die Erstellung entsprechender Kopien haben wir immer je Seite mit der Pauschale Nr. 7140 (0,10 Euro) berechnet, die Versendung an den Patienten mit einer Portopauschale nach den Nrn. 7120 bis 7123. |
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