01.10.1999 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Untersuchungsbericht nach Nr. 74 EBM läßt sich nicht auf Notfall-/Vertreterscheinen abrechnen
| Die Nr. 74 EBM (40 Punkte) können Sie auch dann nicht für die Ausstellung des Notfall-/Vertreterscheines (Muster 19) abrechnen, wenn Sie auf dem Notfallschein einen ausführlichen Befundbericht mit näheren Angaben über das Ergebnis einer Patientenuntersuchung abgeben. So hat das Bundessozialgericht am 20. Januar 1999 geurteilt (Az: B 6 Ka 1/98 R). |
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