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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Unzeitengebühr neben Routinebesuchen berechnungsfähig?

    | Frage: "Gelegentlich kommt es vor, dass ich Routinebesuche nach 20 Uhr durchführen muss. Meist handelt es sich dabei um Patienten, die später am Abend noch einer Behandlung bedürfen, so zum Beispiel einer Injektion oder Infusion zur Schmerzbehandlung für die Nacht, zur Fortführung einer ambulanten Chemotherapie usw. Bei diesen Besuchen habe ich zusätzlich die Unzeitengebühr Nr. 5 berechnet. Diese ist mir von der KV mit der Begründung gestrichen worden, dass es sich dabei um Routinebesuche handele, die ausschließlich aus organisatorischen bzw. zeitlichen Gründen erst nach 20 Uhr abends stattgefunden haben. Für derartige Besuche sei aber die Nr. 5 EBM nicht zusätzlich berechnungsfähig. Ist das zutreffend?" |