01.05.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Unzeitengebühr Nr. 5 bei Besuchen an Wochenenden: Wann ist sie abrechenbar, wann nicht?
| Wohl kaum eine Gebührenordnungsposition des EBM wird so häufig falsch interpretiert wie die Nr. 5, der Unzeitenzuschlag. Dies liegt zum Teil in der „Entstehungsgeschichte“ dieser Position: Mit der Reform des EBM zum 1. Januar 1996 sollte neben der „sprechenden Medizin“ auch die Durchführung von Sprechstunden an Wochenenden gefördert werden. Man führte die Nr. 5 ein, die ursprünglich für jede Inanspruchnahme an Wochenenden (ausgenommen telefonisch) und auch bei Samstagssprechstunden berechnungsfähig war. |
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