01.06.2002 · Fachbeitrag · Laborabrechnung
Mit sorgfältiger Dokumentation ist ein Betrugsverdacht bei Laborabrechnungen vermeidbar!
| Wie leicht es ist, in den Verdacht des Abrechnungsbetruges zu kommen, zeigt eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Limburg. Danach ist ein Anhaltspunkt für verbotenes Leistungssplitting, dass sich in praxisinternen Bearbeitungshinweisen für Privatliquidationen der Eintrag fand: „Steht Nr. 3 GOÄ nur mit Labor, dann Labor einen Tag später schreiben, dabei aber auf Samstag/Sonntag achten“. |
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