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  • 03.11.2008 | Laborreform

    Laborleistungen als Bestandteil von
    Komplexleistungen – neue Details

    Einige Laborleistungen sind Leistungsbestandteil von Komplexleistungen des EBM. Dies betrifft beispielsweise die Glukosebestimmung Nr. 32057 und die Bestimmung des Gesamt-Cholesterin Nr. 32060 bei der Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach Nr. 01732, aber auch bestimmte Laborleistungen im Zusammenhang mit der präoperativen Diagnostik nach den Nrn. 31010 bis 31013 als fakultative Leistungsbestandteile.  

     

    Die KBV hat hierzu klargestellt, dass die in diesen Komplexleistungen enthaltenen Laborleistungen grundsätzlich auch weiterhin durch Laborgemeinschaften zu erbringen sind. Zu beachten sei jedoch, dass ab dem 1. Oktober 2008 diese Parameter bei der Laborgemeinschaft nicht mittels Muster 10A veranlasst werden dürfen, da dies zu einer ungerechtfertigten Doppelabrechnung führen würde. Eine Anforderung dieser Parameter beim Laborarzt mittels Muster 10 sei aus denselben Gründen nicht möglich. Die der Laborgemeinschaft bzw. dem Laborarzt entstandenen Kosten seien dem veranlassenden Arzt in Rechnung zu stellen und von diesem zu begleichen, da er die anteilsmäßige Bewertung für die Laborparameter bereits über die Bewertung der entsprechenden EBM-Komplexleistung mit der KV abrechnet.  

     

    Dem Vernehmen nach ist vorgesehen, die in den Leistungskomplexen enthaltenen Laborleistungen künftig auszugliedern. Bis dahin darf das Muster 10a für diese Laborleistungen nicht verwendet werden. Die benötigten Laborparameter fordern Sie in dieser Übergangszeit wie bei Privatpatienten mit einem gesonderten Laborauftrag von Ihrer Laborgemeinschaft an.  

     

    Methoden/Bestimmungsverfahren der neuen Nrn. 32035 bis 32037