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  • 06.06.2011 | Leserforum

    Die korrekten GOÄ-Nummern bei der Behandlung für einen Vorhofohrverschluss

    Frage: „Gibt es eine GOÄ-Abrechnungsnummer für einen Vorhofohrverschluss, der in Verbindung mit einer Linksherzkatheteruntersuchung durchgeführt wurde?“  

     

    Antwort: Für eine Reihe neuer Verfahren in der Kardiologie hat die GOÄ keine Leistungsziffern parat. Hier ist nur der Weg der Analogbewertung möglich. Am ehesten sind die in der GOÄ vorhandenen Verfahren der PTCA/Stenteinbringung im Rahmen eines Analogabgriffs geeignet, diese Lücke zu schließen.  

     

    Der Kommentar von „Hoffmann/Kleinken“ schlägt beispielsweise für den perkutanen Verschluss eines Vorhofseptumdefekts bzw. eines offenen Foramen ovale den Ansatz der Nr. 629 GOÄ (transseptaler Herzkatheterismus) und die Nr. 5348 GOÄ (PTCA) als analoge Bewertung vor. Für den perkutanen Verschluss eines Ventrikelseptumdefekts werden die Nr. 629 (transseptaler Herzkatheterismus) und die Nr. 5348 GOÄ (PTCA) in analoger Bewertung vorgeschlagen.  

     

    Praxishinweis

    Die gleichen Leistungsziffern können demnach auch hier verwendet werden. Es ist zu beachten, dass die dem Verfahren am nächsten kommende Nr. 5356 GOÄ für die Stenteinbringung als alleinige Leistung nicht berechnungsfähig ist und den Ansatz der Nr. 5348 GOÄ voraussetzt. Dies könnte hier bei gleichzeitigem Ansatz der Nrn. 5348 und 5356 GOÄ zu Beanstandungen führen, da keine vorausgehende Dilatation stattfindet. Daher sollte der alleinige analoge Ansatz der höherbewerteten Nr. 5348 GOÄ bevorzugt werden.  

     

    Grundsätzlich sind je nach Fallkonstellation zusätzlich folgende Leistungen berechnungsfähig (Angaben ohne Gewähr!):  

     

    • Eine vom Eingriff zeitlich getrennte vorausgehende diagnostische Angiographie: Nrn. 5315 ff. + ggf. 5328, 5335 + 355 ff. GOÄ für KM-Einbringung (Anmerkung: neben Nrn. 5348 und 629 GOÄ - also zeitgleich - sind KM-Einbringungen ausgeschlossen!)

     

    • Duplex Echo: Nr. 424 GOÄ, fakultativ Zuschläge nach den Nrn. 404, 405, 406, 402 GOÄ

    Weiterführender Hinweis

    • Ein Hinweis auf Leistungen des Abschnitts O der GOÄ im Rahmen von analogen Bewertungen bei interventionellen Verfahren findet sich auch im GOÄ-Ratgeber: Analoge Bewertung - Grundsätzliches und Spezielles; Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 10 (vom 9.3.2007), Seite A 680