01.12.2007 | Leserforum EBM 2000plus
Testsubstanzen für Pricktests – wie abrechnen?
Frage: „In der Ausgabe 9/2007 haben Sie auf Seite 15 darauf hingewiesen, dass Testsubstanzen bei Allergietests seit Einführung des EBM 2000plus gesondert berechnungsfähig sind. In dem Beitrag fehlte leider ein Hinweis, wie die Kosten für diese Testsubstanzen abgerechnet werden können. Können Sie darauf noch eingehen?“
Antwort: Leider gibt es in der KV-Landschaft keine einheitliche Regelung, wie die Kosten der für die Prick-Testung erforderlichen Testsubstanzen berechnet werden können. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
- Verordnung auf den Namen des Patienten,
- Bezug über Sprechstundenbedarf und
- Angabe der Kosten auf dem Behandlungsausweis.
Erkundigen Sie sich daher bei der für Sie zuständigen KV, wie die Kosten für die Testsubstanzen bei den Pricktests berechnet werden können. Beachten Sie, dass die Kosten für Testsubstanzen nur bei der allergologischen Basisdiagnostik nach den Nrn. 03340 (Hausärzte) bzw. 04340 (Kinderärzte) gesondert berechnungsfähig sind. Daran ändert sich auch ab 2008 nichts: Zwar werden die Nrn. 03340 bzw. 04340 in die Versichertenpauschale mit einbezogen und können daher nicht mehr gesondert abgerechnet werden, die Kosten für Testsubstanzen hingegen sind weiterhin gesondert berechnungsfähig. Bei den allergologischen Komplexpositionen Nr. 30110 und Nr. 30111 sind die Kosten für die Testsubstanzen eingeschlossen.