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  • 01.04.2005 | Leserforum EBM 2000plus

    Wichtige Fragen und Antworten zum Start des neuen EBM

    Seit dem 1. April hat für Sie in der Kassenabrechnung ein neues Zeitalter begonnen: Sie müssen Ihre Abrechnung nach dem EBM 2000plus vornehmen. Die Änderungen sind gravierend, wurde doch unter anderem die alte Ziffernsystematik komplett ersetzt. So verwundert es nicht, dass die Ärzte die Neuerungen noch nicht bis ins letzte Detail verinnerlicht haben. Dies zeigen uns die vielen Leseranfragen, die wir insbesondere in jüngster Zeit zum neuen EBM erhalten haben. „Abrechnung aktuell“ hat diese für Sie ausgewertet und nachfolgend wichtige Fragen für Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, Internisten und Kinderärzte zusammengestellt und beantwortet.  

    Welche Quartalspauschalen werden automatisch vergütet?

    Frage: „Im neuen EBM gibt es im hausärztlichen Versorgungsbereich mehrere quartalsbezogene Pauschalen, so die hausärztliche Grundvergütung nach Nr. 03000 und die versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft nach Nr. 03005. Im Laborbereich gibt es außerdem den Wirtschaftlichkeitsbonus Nr. 32001 und die Laborgrundgebühr Nr. 32000. Während die versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft nach Nr. 03005 sowie die Laborpauschalen nur in kurativ-ambulanten Fällen gewährt werden, findet sich bei der hausärztlichen Grundvergütung Nr. 03000 kein entsprechender Hinweis. Dafür wird aber die hausärztliche Grundvergütung nicht bei Notfallbehandlungen, bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und auch dann nicht gewährt, wenn Leistungen der Psychotherapie abgerechnet werden.  

     

    Müssen wir bei jedem Patienten die jeweils zutreffende Quartalspauschale notieren oder setzt die KV diese automatisch zu?“  

     

    Antwort: Die Kassenärztlichen Vereinigungen setzen diejenigen Quartalspauschalen, die für den jeweiligen Fall in Frage kommen, der Abrechnung automatisch hinzu. Das sind die hausärztliche Grundvergütung nach Nr. 03000, die versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft nach Nr. 03005, die Laborgrundgebühr nach Nr. 32000 und der Wirtschaftlichkeitsbonus Nr. 32001.