01.06.2002 · Fachbeitrag · Leserforum
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| Derartige Bescheinigungen habe ich bislang häufig überhaupt nicht, gelegentlich aber auch nach Nr. 73 EBM berechnet. Jetzt habe ich festgestellt, dass die Nrn. 72, 73 und 77 EBM für Begutachtungen nur auf Anforderung durch die Krankenkassen berechnungsfähig sind, und das ist bei derartigen Bescheinigungen nicht der Fall. Wie sind sie abzurechnen?“ |
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