06.06.2011 | Leserforum
Unwirksame Vergütungsvereinbarung, wenn nur ein Elternteil unterzeichnet?
Frage: „Ich habe eine Frage zur Unterschrift bei einer Vergütungsvereinbarung. In einem Fall hat die Mutter des minderjährigen Kindes unterschrieben. Der Zahlungspflichtige wäre hier aber wohl der Vater, weil das Kind über ihn versichert ist. Die Versicherung schreibt, dass die Vergütungsvereinbarung nichtig sei. Stimmt das?“
Antwort: In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte von Bedeutung: der Behandlungsvertrag und die Zahlungspflicht.
Gemäß § 104 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich geschäftsunfähig. Mit ihnen kann der Arzt überhaupt keinen Behandlungsvertrag schließen. Zwischen dem siebten Lebensjahr und der Volljährigkeit sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass alle Verträge bis zur Genehmigung des gesetzlichen Vertreters - im Regelfall die Eltern - unwirksam sind.
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