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  • 07.12.2010 | Leserforum

    Wichtige Abrechnungsfragen aus einer GP

    Frage: Kann die Nr. 01430 EBM vom zweiten Arzt an einem anderen Tag angesetzt werden, wenn die Versichertenpauschale vom ersten Arzt angesetzt wurde? Und geht dies auch mehrmals im Quartal?  

     

    Antwort  

    Die Nr. 01430 EBM ist auch in einer GP nicht neben anderen Positionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig. In demselben Quartal kann die Nr. 01430 EBM von demselben Arzt (in demselben Arztfall) bei einem Patienten nicht neben einer Versicherten-/Grundpauschale berechnet werden. Rechnet somit ein anderer Arzt (= anderer Arztfall) der GP die Nr. 01430 EBM unter seiner Arztnummer ab, ist dieser Berechnungsmodus möglich, gegebenenfalls auch mehrfach im Quartal. Allerdings darf dann dieser Arzt im Laufe des Quartals keine Versicherten-/Grundpauschale unter seiner Arztnummer abrechnen, dann entfällt die Berechnungsmöglichkeit der Nr. 01430 EBM.  

    Frage: Wie verhält es sich mit der Nr. 01435 EBM?  

     

    Antwort  

    Hier verhält es sich ähnlich: Auch diese Position ist bei der Berechnung durch einen weiteren Arzt der GP nicht berechnungsfähig, wenn dieser unter seiner Arztnummer eine Versicherten-/Grundpauschale im Laufe des Quartals abrechnet. Die Nr. 01435 EBM ist aber nur für mittelbare (zum Beispiel mit Angehörigen) oder telefonische Kontakte berechnungsfähig, nicht bei persönlichen Kontakten. Berechnet somit Arzt A eine Versicherten-/Grundpauschale und wird Arzt B ausschließlich in demselben Quartal von demselben Patienten telefonisch konsultiert, kann Arzt B die Nr. 01435 EBM abrechnen.