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  • 02.04.2009 | Leserforum

    Wie hoch werden die über das RLV hinaus abgerechneten Leistungen vergütet?

    Frage: „Per Überschlagsabrechnung haben wir festgestellt, dass wir unser Regelleistungsvolumen (RLV) im 1. Quartal 2009 deutlich überschreiten, weil wir neben der bei jedem Patienten abgerechneten Versichertenpauschale in gut 50 Prozent der Fälle zusätzlich den Morbiditätszuschlag Nr. 03212 (495 Punkte) berechnen. Darüber hinaus erbringen wir Leistungen wie zum Beispiel das geriatrische Basisassessment nach Nr. 03240 (370 Punkte) oder Testverfahren nach Nr. 03242 (55 Punkte je Test). Mit welcher Vergütung können wir für die über das RLV hinaus abgerechneten Leistungen rechnen?“  

     

    Antwort: Die KVen haben für die Vergütung der überschüssig abgerechneten Leistungen eine Rückstellung in Höhe von drei Prozent des RLV-Vergütungsvolumens des hausärztlichen bzw. fachärztlichen Versorgungsbereichs gebildet. Aus dieser Rückstellung werden alle von den Hausärzten bzw. den Fachärzten über das RLV abgerechneten Leistungen vergütet. Da voraussichtlich erhebliche Leistungsmengen über die RLV hinaus abgerechnet werden, ist damit zu rechnen, dass sich aus dieser dreiprozentigen Rückstellung für die überschüssig abgerechneten Leistungen nur ein sehr geringer Punktwert ergeben wird. Schätzungen gehen von einem Punktwert von einem Cent oder noch weniger aus.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 5 | ID 125862