01.04.2004 · Fachbeitrag · LSG Nordrhein-Westfalen
Fallzahlzuwachsbegrenzung in Westfalen-Lippe rechtswidrig
| Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 3. Dezember 2003 (Az: L 11 KA 155/02) die Fallzahlzuwachsbegrenzung (FZB) im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV Westfalen-Lippe (KVWL) für rechtswidrig erklärt. Tenor des Urteils: Eine HVM-Regelung, die einen Fallzahlzuwachs von weniger als 2 Prozent pro Jahr zulässt, begrenzt ein Praxiswachstum in unzulässiger Weise. Ein kontinuierliches Praxiswachstum muss aber auch unter Budgetbedingungen möglich sein. |
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