01.07.2004 · Fachbeitrag · Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Abrechnung im MVZ - es gibt noch viel Klärungsbedarf
| Durch das GMG wurden die Voraussetzungen für die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) geschaffen. Damit können erstmals juristische Personen des Privatrechts - wie zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) - eine KV-Zulassung bekommen. Kennzeichnend für ein MVZ ist, dass es einen ärztlichen Leiter braucht und dass die Zusammensetzung der Ärzte fach-übergreifend sein muss. Auch Fachärzte können im MVZ angestellt werden. Bei der Abrechnung der ärztlichen Leistungen ergeben sich einige Besonderheiten - und vieles ist noch nicht geklärt. |
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