26.02.2009 | Morbi-RSA
Vollständige ICD-10-Codierung - bedeutsam für Krankenkassen und Ihr KV-Honorar
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 hat die Diagnoseverschlüsselung nach dem ICD-10 erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen des kasseninternen Finanzausgleichs - jetzt Morbiditätsbedingter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) genannt - entscheidet die Diagnose-Codierung zum einen darüber, in welchem Umfang die einzelne Krankenkasse die Mittel aus dem Gesundheitsfond erhält. Zum anderen hat die Diagnose-Codierung künftig auch Auswirkungen auf Ihr KV-Honorar. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Details dieser Neuregelung.
So funktioniert der neue Morbi-RSA
Einen kasseninternen Risikostrukturausgleich gab es auch schon in der Vergangenheit. Bis Ende 2008 wurden hierfür die unterschiedliche Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen, Alter und Geschlecht, der Bezug einer Erwerbsminderungsrente, die Anzahl beitragsfrei versicherter Familienangehörigen und die Einschreibung in strukturierte Behandlungsprogramme berücksichtigt.
Der neue Morbi-RSA funktioniert nach folgendem Prinzip: Zunächst erhält die Krankenkasse für jeden Versicherten aus dem Gesundheitsfond eine sogenannte Grundpauschale. Diese beträgt monatlich 185,6373 Euro. Je nach Alter und Geschlecht des Versicherten gibt es auf diese Grundpauschale Zu- und Abschläge; weiter werden für Versicherte, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, Zuschläge gezahlt.
Mit dieser Grundpauschale sowie den Zu- und Abschlägen für Alter und Geschlecht sowie den Zuschlägen bei Erwerbsminderung ist jedoch die Morbidität der Versicherten einer Krankenkasse nicht ausreichend abgebildet. Das Bundesversicherungsamt als zuständige Behörde für die Umsetzung des Gesundheitsfonds hat deshalb für 80 ausgewählte Krankheiten Morbiditätszuschläge festgesetzt, die die erhöhten Ausgaben widerspiegeln, die im Durchschnitt von diesen Krankheiten verursacht werden.
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