05.07.2010 | Nachrichten aus den KVen
Die neue Vergütungssystematik: So setzen die KVen die QZV um
Die Abonnenten von „Abrechnung aktuell“ dürften inzwischen die Mitteilungen über ihre Budgets für das Quartal 3/2010 erhalten haben. Wie erwartet, gibt es einen bunten Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Nicht alle KVen konnten oder wollten die neue Vergütungssystematik mit der Einführung von Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) wie vom Bewertungsausschuss vorgegeben umsetzen. Stattdessen wurden Übergangsregelungen getroffen. Die meisten KVen haben QZV gebildet, jedoch mit höchst unterschiedlichen Inhalten und Fallwerten. Nachfolgend informieren wir über die bei Redaktionsschluss bekannten Regelungen einiger KVen.
Auf den Seiten 4 bis 5 haben wir die uns bekannten Fallwerte dieser KVen zusammengefasst.
Rheinland-Pfalz
Die KV hat mit den Krankenkassen für das Quartal 3/2010 eine Übergangsregelung vereinbart. In diesem Quartal wird die bisherige RLV-Systematik fortgeführt. Für die bisher freien Leistungen und die bisherigen Fallwertzuschläge steht ein Vergütungsvolumen auf der Basis der Anteile des Jahres 2008 zur Verfügung. Die KV schätzt, dass die bisher freien Leistungen im Schnitt mit einer Quote von etwa 70 Prozent - also etwa 2,45 Cent - vergütet werden können. QZV sollen nach Abstimmung mit den Berufsverbänden erst ab dem Quartal 4/2010 eingeführt werden.
Bayern
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