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  • 03.08.2010 | Neues aus den KVen

    Simulation einer QZV-Berechnung am Beispiel von vier KVen

    Von den 15 KVen, die die Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) eingeführt haben, berechnen sieben KVen die QZV ausschließlich auf Basis der RLV-Fallzahl und sechs KVen ausschließlich auf Basis der Leistungsfälle des Vorjahresquartals. In zwei KVen erfolgt die Berechnung zum Teil auf Basis der RLV-Fälle, zum Teil auf Basis der Leistungsfälle. Ein schönes Durcheinander! Um die Auswirkungen dieser unterschiedlichen Berechnungsweisen der neuen Vergütungssystematik genauer darzustellen, hat „Abrechnung aktuell“ eine Simulation einer durchschnittlichen hausärztlichen Abrechnung in vier KVen - Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen und Hessen - erstellt. Eins vorweg: Die Unterschiede sind erheblich.  

    Grundlagen

    In Niedersachsen und Sachsen erfolgt die QZV-Berechnung auf Basis der Leistungsfälle, in Nordrhein und in Hessen auf Basis der RLV-Fälle.  

     

    Grundsätzlich gilt, dass eine Berechnung der QZV auf Basis der RLV-Fallzahl für diejenigen Ärzte günstiger ist, die vergleichsweise wenige Leistungen aus den einzelnen QZV-Bereichen abrechnen. Umgekehrt ist die Berechnung auf Basis der Leistungsfälle für diejenigen Ärzte eher vorteilhaft, die diese Leistungen überdurchschnittlich häufig abrechnen.  

     

    Die Abrechnungsfrequenzen der unten genannten Leistungen entsprechen dem Durchschnitt der Hausärzte in einer Flächen-KV.