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  • 07.10.2008 | Prävention

    Influenza-Impfung in einigen KVen ohne Einschränkungen möglich

    Herbstzeit ist Grippezeit – und Impfzeit. Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gehört die Influenza-Impfung allerdings nur bei folgenden Risikogruppen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung:  

    • Personen über 60 Jahre,
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens wie zum Beispiel chronische Krankheiten,
    • Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (ggf. Zuständigkeit des Arbeitgebers!).

     

    Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Influenza-Impfung bei allen Versicherten, so beispielsweise in Rheinland-Pfalz in den Quartalen 4/2008 und 1/2009. Daher unser Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer KV, ob dies auch dort gilt. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie die Impfkosten wie bisher dem Versicherten privat in Rechnung stellen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 8 | ID 122041