01.11.2003 · Fachbeitrag · Praxisbudgets
BSG: Hausärztlicher Internist hat keinen Anspruch auf dieselbe Fallpunktzahl wie Allgemeinarzt
| Ein hausärztlich tätiger Internist hat keinen Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 Grundgesetz, dass die Fallpunktzahl für sein Praxisbudget bei Rentnern dieselbe Höhe wie bei Ärzten für Allgemeinmedizin erreicht. Aus dem weitgehend übereinstimmenden Versorgungsauftrag von hausärztlich tätigen Internisten und Allgemeinmedizinern ist diese Folgerung nicht abzuleiten. Dieses Urteil fällte das Bundessozialgericht (BSG) am 24. September 2003 (Az: B 6 KA 37/02 R). Trotz des Wegfalls der Praxisbudgets im EBM seit dem 1. Juli 2003 ist dieses BSG-Urteil auch aktuell relevant, da viele KVen die Regelungen des EBM zu den Praxisbudgets in ihre Honorarverteilungsmaßstäbe übernommen haben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig