01.05.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Begründungspflicht bei Privatabrechnungen schon ab dem 1,4fachen Gebührensatz?
| Die Höhe von Privatabrechnungen führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient. Bei solchen Streitigkeiten kommt der Frage, ob der Arzt die durchgeführte Behandlung und die Höhe des Rechnungsbetrags nach den Vorgaben der GOÄ genügend begründet hat, eine entscheidende Bedeutung zu. In diesem Beitrag wird daher erläutert, in welchem Umfang Begründungen bei dem Ansatz bestimmter Gebührensätze notwendig sind. |
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