01.07.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Beihilfe verweigert Erstattung der AU-Bescheinung nach Nr. 70 GOÄ - zu Recht?
| Frage:„Bei unserer letzten Privatabrechnung wurde bei einem Patienten, versichert in der Postbeamten B, die Gebührenziffer 70 für eine AU- Bescheinigung abgerechnet. Nun teilt uns der Patient mit, dass seine Versicherung nicht bereit ist, ihm diesen Betrag zu vergüten. Die Versicherung begründet dies damit, dass nach ihren Bestimmungen ‘die Aufwendungen für ärztliche Bescheinigungen/Begutachtungen, die weder nach den Beihilfevorschriften noch nach der Satzung erforderlich sind, nicht anerkannt werden (BhV § 6 Abs. 1 Nr. 1/Satzung § 30)’. Ist das rechtens?“ |
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