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  • 29.02.2008 | Privatliquidation

    Den Steigerungsfaktor richtig anwenden – begründen Sie korrekt!

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    In der Ausgabe 2/2008 wurden die „Spielregeln“ zur Berechnung höherer Steigerungsfaktoren dargestellt. Jetzt folgen – wie angekündigt – Beispiele zur Begründung eines höheren Steigerungsfaktors bei häufigen Leistungen.  

    Anforderungen an Begründungen

    Der Grund für die Berechnung des höheren Steigerungsfaktors muss für die jeweils erbrachte Leistung zutreffen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei verschiedenen Patienten sehr ähnliche Umstände vorliegen können und dass daher in diesen Fällen dieselben Gründe für erhöhte Steigerungsfaktoren zutreffen. Dies ist ähnlich wie bei Operationsberichten, in denen standardgemäße Operationsschritte immer wiederkehren. Typische Beispiele für regelmäßig wiederkehrende Begründungen sind  

     

    • bei der Nr. 5 GOÄ „der erhöhte Zeitaufwand bei Untersuchung in verschiedenen Organgebieten“ oder
    • die „höhere Schwierigkeit einer Ultraschalluntersuchung bei Luftüberlagerung“.

     

    Wenn der betreffende Grund jeweils gegeben ist, sollte dieser auch angegeben werden – selbst wenn die gleichlautenden Begründungen häufig sind und daher den Verdacht einer allzu schematischen Abrechnung nähren können. Dennoch lässt sich nicht verhehlen, dass durch wenige sehr oft verwendete Begründungen Misstrauen entstehen kann, dass die jeweilige Begründung nicht in allen Einzelfällen zutreffend ist.