01.04.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Einfacher Steigerungsfaktor als „Normalfall“?
| Frage: „Manche meiner Leistungen rechne ich mit einem höheren Faktor als 2,3 ab. Bisher war das problemlos. Neuerdings aber behaupten einige private Krankenversicherungen, dass für eine normale Leistung der 1,0fache Faktor zuträfe. Schwierigere oder zeitaufwendigere Leistungen seien deshalb schon mit den so genannten Schwellenwerten der GOÄ (zum Beispiel 2,3facher Faktor) abgedeckt. Nur besonders (!) schwierige oder zeitaufwendige Leistungen könnten mit einem höheren Faktor berechnet werden. Entsprechend seien meine Begründungen in der Rechnung unzureichend. Ist das rechtens?“ |
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