03.06.2009 | Privatliquidation
Eintragung in Bonushefte privat berechenbar?
In der Ausgabe 3/2009 hatten wir darauf hingewiesen, dass ärztliche Bescheinigungen über die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und auch die entsprechenden Eintragungen in die Bonushefte der Krankenkassen nach unserer Auffassung nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung sind und demzufolge privat liquidiert werden können. Inzwischen haben wir erfahren, dass die Aufsichtsbehörden hierzu eine andere Auffassung vertreten. Sie haben die KVen darüber informiert, dass aus ihrer Sicht das Abstempeln der Bonushefte (sogenannter Nachweis bzw. Bescheinigung) für gesundheitsbewusstes Verhalten bei Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen durch die vertragsärztliche Vergütung erfasst wird und damit abgegolten ist. Eine Privatliquidation für diese Tätigkeit sei nicht zulässig.
Einige KVen - so zum Beispiel die KV Bayerns - haben sich nach unserem Kenntnisstand dieser Auffassung angeschlossen. Von der KBV liegt uns noch keine Stellungnahme vor. Im Zweifel empfiehlt es sich daher, sich bei der jeweils zuständigen KV nach der Zulässigkeit einer solchen Privatliquidation zu erkundigen.