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  • 01.05.1997 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Ihre Rechnung gilt auch ohne Stempel und Unterschrift!

    | In letzter Zeit werden Ärzte damit konfrontiert, daß Patienten sich über eine nicht korrekte Rechnung beschweren und um eine Rechnung mit Stempel und Unterschrift bitten. Dies beruht darauf, daß Kostenträger - vor allem die Debeka - bei der Erstattung von Arztrechnungen der Leistungsmitteilung den folgenden Hinweis anfügen: “Computerrechnungen auf Blankobogen können unter Verwendung eines Computers selbst erstellt werden. Da wir die Versichertengemeinschaft vor Manipulationen schützen müssen, stellen solche Belege ein besonderes Problem dar..... Die überwiegende Mehrheit der Rechnungsaussteller .... versieht daher Computerrechnungen mit Stempel und Unterschrift..... Auch Ihr Arzt wird Ihnen sicher künftig die Rechnung mit Stempel und Unterschrift überlassen.” |