01.09.2006 | Privatliquidation
Neue GOÄ ab 2008 in Planung
Entgegen ersten Verlautbarungen soll die Private Krankenversicherung (PKV) nun doch nicht abgeschafft und in eine Bürgerversicherung einbezogen werden: In den Eckpunkten der Großen Koalition zu einer Gesundheitsreform vom Juli 2006 bleibt die PKV als Alternative zur GKV erhalten. Ihre Attraktivität und Unabhängigkeit werden jedoch erheblich geschmälert. So sollen künftig die Altersrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers, auch bei einem Wechsel in die GKV, mitgenommen werden können. Auch soll jeder Versicherer für alle einen PKV-Basistarif mit Aufnahmezwang ohne individuelle Risikoprüfung und -zuschläge anbieten. Zudem wird der Wechsel in die PKV erschwert (Drei-Jahres-Frist).
Die Große Koalition hat eingeräumt, dass die GOÄ veraltet ist und überarbeitet werden muss. In den Eckpunkten ist allerdings eine Tendenz zur Angleichung der GOÄ an den EBM erkennbar. Wörtlich heißt es in den Eckpunkten: „Die privatärztliche Gebührenordnung ist veraltet. Sie bedarf dringend der Novellierung. Ziel muss es aber schon jetzt sein, für vergleichbare Leistungen in GKV und PKV ein Leistungsverzeichnis mit vergleichbaren Vergütungen zu schaffen, das inhaltsgleich auch Grundlage der privatärztlichen Gebührenordnung ist. Abweichungen vom Umfang dieses Leistungsverzeichnisses und Abweichungen innerhalb des privatärztlichen Gebührenrahmens (Steigerungssätze) bleiben weiterhin möglich.“
BÄK entwickelt neues GOÄ-Konzept
Um dem Gesetzgeber zuvorzukommen, erarbeitet die Bundesärztekammer (BÄK) derzeit unter Einbeziehung der Berufsverbände und Fachgesellschaften ein Konzept zur Weiterentwicklung der GOÄ. Bereits im Frühjahr 2007 soll ein inhaltlich aktualisiertes und neu strukturiertes Gebührenverzeichnis zur GOÄ (ohne Bewertungen) erstellt und in die politische Diskussion eingebracht werden. Eine neue GOÄ mit Bewertungen soll bis zum Frühjahr 2008 vorliegen.
Die wesentlichen Ziele dieser GOÄ-Reform sind:
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