05.03.2010 | Privatliquidation
Neues zu Basistarifversicherten
von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
In „Abrechnung aktuell“ Nr. 5/2009 wurde ausführlich über die Rahmenbedingungen bei der Behandlung von basistarifversicherten Patienten berichtet. Die dort genannten Gebührensätze (Steigerungsfaktoren) werden bald nicht mehr aktuell sein: Ende Januar haben sich die KBV und der PKV-Verband nach langem Tauziehen auf eine neue Honorarvereinbarung für Basistarifversicherte mit neuen - niedrigeren - Steigerungsfaktoren geeinigt. Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2010 in Kraft.
Leistungen des Basistarifs
Im Basistarif der PKV sind nur etwa 12.000 Personen versichert. Dieser Tarif bringt für die derart Privatversicherten viele Einschränkungen. Die zwei Wichtigsten sind:
- Basistarifversicherte haben im Krankenhaus nur Anspruch auf Leistungen, die denen bei GKV-Versicherten entsprechen (keine Chefarzt-Behandlung, Unterbringung auf Standardniveau).
- Für die ambulante Versorgung werden nur Leistungen, die von Vertragsärzten erbracht werden, erstattet - und zwar nur solche, auf die auch GKV-Versicherte Anspruch haben.
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ, aber mit niedrigeren Faktoren als bei „Normal-Privatversicherten“.
Der Weg zur neuen Vereinbarung
Bisher galten die im § 75 Abs. 3a des SGB V festgelegten Steigerungsfaktoren. Absatz 3b des § 75 ermöglicht aber, dass der Verband der privaten Krankenversicherungen im Einvernehmen mit Beihilfeträgern, mit Kassenärztlichen Vereinigungen oder der KBV die Vergütung abweichend von den Sätzen des § 75 Abs. 3a regeln können. Bei Nichteinigung kann eine Schiedsstelle angerufen werden, die nicht nur mit den genannten Beteiligten, sondern auch mit unparteiischen Mitgliedern und Vertretern der Bundesministerien für Finanzen und Gesundheit besetzt ist (§ 75 Abs 3c SGB V).
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