01.03.2005 | Privatliquidation
Patient besteht auf Faktor 1,9 – wie soll ich mich verhalten?
Frage: „Für meine privatärztlichen Leistungen rechne ich häufig den 2,3fachen Gebührensatz ab, so zum Beispiel bei den Nrn. 1 und 5. Nun besteht einer meiner Patienten darauf, in der Rechnung jeweils den Faktor 1,9 anzusetzen. Wie soll ich mich verhalten?“
Antwort: Auf solche Sonderwünsche müssen Sie im Regelfall nicht eingehen. Es ist durchaus üblich, für viele privatärztliche Leistungen den 2,3fachen Faktor zu berechnen. Dieser entspricht dem „mittleren Leistungsstandard“, was auch durch einige Gerichtsurteile bestätigt wird (zuletzt das Bundesverfassungsgericht am 25.Oktober 2004, Az: 1 BvR 1437/02).
Wenn der Patient einen niedrigeren Faktor verlangt, so kann dies zwei Ursachen haben:
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