01.01.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Wann ist der ausführliche Krankheits- und Befundbericht nach GOÄ- Nr. 75 berechnungsfähig?
| Die GOÄ- Nr. 75 gerät mehr und mehr in das Visier von Versicherungen und Beihilfestellen. Was aber ist konkret unter der Forderung nach einem „ausführlichen“ Krankheits- und Befundbericht zu verstehen? Die Eingrenzung erschließt sich teilweise aus anderen Bestimmungen der GOÄ: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig