01.06.2002 · Fachbeitrag · Recht
Die Berücksichtigung von „Anfängerpraxen“ bei der Zuerkennung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets
| Das Bundessozialgericht hat immer wieder bestätigt, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das zum 1. Juli 1997 neu geschaffene System der Praxis- und Zusatzbudgets im EBM bestehen. Das schließt jedoch nicht aus, dass die Praxis- und Zusatzbudgets in speziellen Fragestellungen und Einzelfallentscheidungen Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten sind. Eine solche Streitfrage ist die Frage nach einer „Anfängerregelung“. |
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