01.01.2002 · Fachbeitrag · Recht
Honorarbescheid: Geprüft ist geprüft!
| Ein Arzt, dessen Honorarabrechnungen einmal geprüft und bewilligt worden sind, darf auf den Fortbestand dieser Abrechnung vertrauen; eine Berichtigung kommt nur in Ausnahmefällen in Frage. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht (BSG) in zwei aktuellen Entscheidungen vom 12. Dezember 2001 (Az: B 6 KA 2/01 R und B 6 KA 3/01 R). In beiden Fällen ging es um die Statthaftigkeit der doppelten Abrechnung von Fruchtwasseruntersuchungen. Die KV hatte in zwei Quartalen bereits sachlich-rechnerische Überprüfungen vorgenommen und dem betroffenen Arzt auf seine Widersprüche hin die zweifache Abrechnung zugebilligt. Nach einem BSG-Urteil von 1995, wonach nur die einfache Abrechnung statthaft ist, stellte die KV rückwirkend alle Abrechnungen entsprechend richtig. |
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