01.06.1997 · Fachbeitrag · Recht
Jetzt auch “ gerichtsfest”: Die Arztrechnung ist ohne Unterschrift gültig!
| In der Mai-Ausgabe hatten wir dargestellt, daß Sie Ihre Rechnung nicht stempeln bzw. unterschreiben müssen. Nach wie vor sind aber Schreiben von Kostenträgern in Umlauf, die darauf drängen. Jetzt erhielten wir Kenntnis vom Urteil des Amtsgerichts Hildesheim vom 28. Februar 1997 (Az. 43 C 6/97 ), in dem es um den angewandten Steigerungssatz ging. Darin wird unsere Darstellung bestätigt. Es heißt dort ausdrücklich: “ Nicht hingegen ist die Wirksamkeit der Rechnung an die Unterschrift des Klägers (des Arztes, die Redaktion) geknüpft. Ein solches Formerfordernis enthält Paragraph 12 GOÄ gerade nicht.” |
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