01.04.2002 · Fachbeitrag · Recht
SG Dortmund: Auch die EBM-Nr. 5 (Behandlung zur „Unzeit“) unterliegt der Wirtschaftlichkeitsprüfung
| Eine orthopädische Gemeinschaftspraxis in Münster lag in zwei Quartalen im Jahre 1999 bei der Abrechnung der EBM-Nr. 5 („Unzeitgebühr“) um etwa 200 Prozent über dem Fachgruppendurchschnitt. Konsequenz: Das Honorar wurde gekürzt, zumal die Orthop äden für die Überschreitung keine medizinischen Gründe geltend machen konnten. Auf Grund der Klage der betroffenen Ärzte gegen den Beschwerdeausschuss bei der KV Westfalen-Lippe kam es jetzt zu einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (Az: S 26 (10) Ka 4/01), das die Rechtsmäßigkeit der Honorarkürzung bestätigte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig