01.08.2002 · Fachbeitrag · Recht
Vermehrte Überweisungen im Praxisschwerpunkt können Budgetbefreiung bei einer Ziffer rechtfertigen
| Wenn Sie ein Zusatzbudget genehmigt bekommen haben und beanspruchen, können Sie unter besonderen Bedingungen darüber hinaus noch eine Budgetbefreiung für eine bestimmte Abrechnungsziffer erhalten. Die wären gegeben, wenn Sie einen besonderen „Versorgungsbedarf zur Sicherstellung im Einzelfall“ nachweisen können. Und dieser besondere Versorgungsbedarf gilt als belegt, wenn Sie eine erhöhte Zahl an Überweisungen geltend machen können. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil (Az: B 6 KA 53/00 R, Abrufnummer: 020808*) vom 16. Mai 2001 festgelegt. |
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