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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Wird Ihr Honorar unter Vorbehalt gestellt, sollte Ihnen die KV auch mögliche Folgen daraus erklären

    | 1996 war ein schwarzes Jahr für viele Vertragsärzte. Die ausgeschütteten Honorare hatten einen Vorläufigkeitsvermerk und mussten in vielen Fällen teilweise zurückgezahlt werden. Noch heute kämpfen Ärzte um das verlorene Geld. Am 26. Juli 2002 hatte sich das Bundessozialgericht wieder mit einem solchen Fall beschäftigen müssen (Az: B 6 KA 24/01). Die grundsätzliche Verfahrensweise der KV wurde dabei erneut bestätigt: Die KV darf Honorarbescheide auch komplett unter Vorbehalt stellen. Grund für die Vorläufigkeit der Bescheide waren damals die befürchteten Mengensteigerungen nach der EBM-Reform. Die rückwirkende Budgetierung galt als Ausweg. Nachdem die rückwirkenden Budgets aber 1997 für rechtswidrig erklärt wurden, mussten die Honorare neu berechnet werden. Die Folge: Viele Ärzte waren gezwungen, Rückforderungen hinzunehmen. |