02.02.2011 | Regelleistungsvolumen
Fallzahlabstaffelung bei Unterversorgung ausgesetzt
Der Bewertungsausschuss hat am 25. Januar 2011 beschlossen, die Regelung zur Fallzahlabstaffelung im Regelleistungsvolumen in unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten Gebieten für die von der (drohenden) Unterversorgung betroffenen Arztgruppen auszusetzen. Sollte diese Ausnahmeregelung zur Sicherstellung der Versorgung nicht ausreichen, können die von der Unterversorgung betroffenen Arztgruppen auch gänzlich von der Abstaffelung der Vergütung der das RLV überschreitenden Leistungen befreit werden. Die Regelung gilt ab dem 1. April 2011.
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 3 | ID 141954