01.07.2003 · Fachbeitrag · Richtgrößen
Landessozialgericht Berlin kippt Regressforderungen
| Das Landessozialgericht (LSG) Berlin hat am 11. April 2003 und am 15. Mai 2003 in insgesamt drei richtungsweisenden Beschlüssen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Entscheidungen zu kassenärztlichen Richtgrößenprüfungen getroffen (Az: L 7 B 258/02 KA ER; L 7 B 301/02) und Regressforderungen gegen Ärzte wegen überhöhter Arzneimittelausgaben für rechtswidrig erklärt. Grund: Die Richtgrößenvereinbarungen zwischen Kassen und Vertragsärzten seien zu spät erfolgt. In den verhandelten Fällen waren diese erst im Juli 1998 bzw. Oktober 1999 für die entsprechenden Jahre veröffentlicht worden. Diese Entscheidungen des LSG Berlin sind nicht anfechtbar. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht indes noch aus. |
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