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  • 06.08.2008 | Richtlinien

    Änderungen bei der Mutterschaftsvorsorge

    In der Ausgabe 5/2008 hatten wir ausführlich über das zum 1. April 2008 eingeführte Chlamydien-Screening in der Mutterschaftsvorsorge berichtet. Zwei weitere Änderungen der Mutterschafts-Richtlinien können für Hausärzte ebenfalls interessant sein:  

     

    1. HIV-Testung in der Schwangerschaft

    Mit dem am 22. Dezember 2007 in Kraft getretenen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden Ärzte, die Schwangere betreuen, dazu angehalten, den Schwangeren einen HIV-Test (Nr. 01812) zu empfehlen. Als Unterstützung für die ärztliche Beratung dient ein Merkblatt, das als neue Anlage 4 den Richtlinien beigefügt wird. Die Testberatung wird im Mutterpass dokumentiert, nicht jedoch dessen Durchführung bzw. das Testergebnis. Eine entsprechende Anpassung des Mutterpasses mit einem anzukreuzenden Kästchen für die Beratung wird in der nächsten Auflage des Mutterpasses umgesetzt werden.  

     

    2. Zusätzliche Abklärung bei Mehrlingsschwangerschaften

    Der G-BA hat am 13. März 2008 die Inhalte der Ultraschalluntersuchungen in der Mutterschaftsvorsorge erweitert. Künftig soll bei Mehrlingsschwangerschaften bei der ersten Untersuchung vom Beginn der 9. bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche zusätzlich abgeklärt werden, ob die Embryonen über eine oder mehrere Plazentaanlagen (Chorionizität) versorgt werden. Eine Monochorionizität ist dann im Mutterpass anzugeben. Die KBV empfiehlt, bis zum Vorliegen des geänderten Mutterpasses den entsprechenden Eintrag von Hand vorzunehmen. Der Beschluss ist am 28. Juni 2008 in Kraft getreten.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 15 | ID 120959