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  • 05.11.2010 | Richtlinien

    Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie bei Impfung gegen die saisonale Influenza

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie in Anlage 1 bei der Impfung gegen die saisonale Influenza mit Beschluss vom 16. September 2010 wie folgt bei den Indikationsimpfungen geändert (die Ergänzungen sind fett gedruckt).  

     

    Indikationsimpfung für:

    Eine Indikationsimpfung kommt dabei für folgende Personen in Betracht:  

     

    1. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens - wie zum Beispiel
    • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD),
    • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten,
    • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können,
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B zellulärer Restfunktion,
    • HIV-Infektion.
    2. Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.
    3. Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen.

     

    Mit dem Beschluss setzt der G-BA vorab die aktualisierte Impfempfehlung der STIKO um. Die vorgezogene Beschlussfassung diente dazu, eine zeitgerechte Entscheidung zum Leistungsanspruch auf eine Grippe-Schutzimpfung mit Inverkehrbringen der neuen saisonalen Grippeimpfstoffe, zu ermöglichen. Im Beschluss ist der G-BA der empfohlenen Ausweitung der Indikationsimpfung gegen die saisonale Influenza auf alle chronischen neurologischen Erkrankungen nicht gefolgt, da er dies als nicht gerechtfertigt ansieht. So existiert beispielsweise für neurologische Erkrankungen keine einheitliche Klassifizierung. Auch die Studienlage spricht eher dafür, die Empfehlung der STIKO im Hinblick auf solche chronischen neurologischen Erkrankungen, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, in der Schutzimpfungs-Richtlinie umzusetzen.  

     

    Wichtig: Über die Umsetzung der weiteren aktualisierten Impfempfehlungen der STIKO wird der G-BA in Kürze entscheiden. Hierüber werden wir ebenfalls berichten.